Häufig gestellte Fragen

FAQ

 

1. Wann brauche ich einen KFZ-Sachverständigen?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Ein Gutachten ist in der Regel sinnvoll, sobald ein Schaden nicht nur geringfügig ist (Bagatellschäden liegen meist unter ca. 750–1.000 €). Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.

2. Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen in diesem Fall keine Kosten.

3. Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag listet lediglich voraussichtliche Reparaturkosten auf.
Ein vollständiges Schadengutachten beinhaltet zusätzlich:

  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Reparaturdauer
  • Dokumentation und Beweissicherung

Ein Gutachten bietet somit eine deutlich umfassendere und rechtssichere Grundlage.

4. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel erfolgt die Besichtigung kurzfristig – oft innerhalb von 24 Stunden. Je schneller das Fahrzeug begutachtet wird, desto zügiger kann die Regulierung eingeleitet werden.

5. Muss ich das Fahrzeug in eine Werkstatt bringen?

Nein. Die Begutachtung kann flexibel erfolgen – bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. Ich richte mich nach Ihren Möglichkeiten.

6. Was ist eine merkantile Wertminderung?

Auch nach einer fachgerechten Reparatur gilt ein Unfallfahrzeug am Markt als weniger wert. Diese sogenannte merkantile Wertminderung wird im Gutachten berechnet und von der gegnerischen Versicherung erstattet.

7. Was passiert, wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist?

Gerade dann ist eine unabhängige Beweissicherung besonders wichtig. Durch eine detaillierte Dokumentation des Schadensbildes sichern Sie Ihre Ansprüche für den weiteren Verlauf.

8. Kann ich die Werkstatt frei wählen?

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung darf Sie nicht verpflichten, eine Partnerwerkstatt zu nutzen.

9. Was ist ein Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall wird die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert reguliert.

10. Warum sollte ich keinen Gutachter der Versicherung beauftragen?

Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigten – objektiv, transparent und unabhängig.

 

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